Ökumene

Die Pflege der ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen hat höchste Bedeutung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), sie ist in Artikel 1 der Kirchenordnung, also sozusagen der Verfassung der rheinischen Kirche, festgeschrieben. Und sie wird intensiv gelebt – beispielsweise in ökumenischen Partnerschaften der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und auf landeskirchlicher Ebene.